JAV-Campus: Euer Schulungsanspruch

Nutzt euer Recht auf Schulungen!

Grundsätzlich habt ihr ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um euch das Wissen anzueignen, das ihr für eure Aufgaben in der JAV braucht. Euer Arbeitgeber muss euch für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung eurer Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Dies ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Dies gilt allerdings nur für erforderliche Schulungen.

Was heißt das?
Schulungen sind erforderlich, wenn ihr die vermittelten Inhalte zur Erfüllung eurer Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt und noch nicht über entsprechendes Wissen verfügt.

In diesem Sinne kann der JAV-Kongress für euch erforderlich sein!

Eure Schritte zum JAV-Campus:

  1. Reserviert euch ganz unverbindlich einen Platz (unter 0251 1350-0 oder online)
  2. Wenn ihr die Teilnahme am Campus in eurem JAV-Gremium beschlossen habt, wendet euch an euren Betriebsrat. Denn die eigentliche Beschlussfassung muss durch den Betriebsrat erfolgen! Euch als JAV steht aber bei dem Beschluss über die auszuwählende Person und den Inhalt der Veranstaltung volles Stimmrecht zu (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
  3. Lasst euch vom Betriebsrat oder durch eure Personal-/Weiterbildungsabteilung verbindlich anmelden.